Bild: Mathias Reding, CC0-Lizenz, via Pexels (Bildgröße geändert)

Geflüchtete der Ukraine ohne ukrainischen Pass werden ab September ausreisepflichtig. Nun setzen sich Menschenrechtsorganisationen ein. 

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Wiebke Judith, Mitglied der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl, fordert eine Gleichbehandlung von Ukraine-Geflüchteten mit und ohne ukrainischen Pass. Und auch andere Organisationen und Flüchtlingsräte weisen auf die Regelung hin. 

Insgesamt 29.000 Menschen haben den Angaben zufolge keinen ukrainischen Pass. Halten sie sich ab dem 01. September länger als 90 Tage ohne Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik auf, könnten sie abgeschoben werden. Das Bundesland Berlin beispielsweise erteile zumindest den Studierenden ohne Pass aus der Ukraine eine Bescheinigung, mit der sie sechs Monate länger bleiben dürften.

Pro Asyl und andere Landesflüchtingsräte fordern jedoch eine Bescheinigung für alle Betroffene, die ein Jahr gültig ist, um die Voraussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen. 

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