In Berlin muss die Wahl zum Abgeordnetenhaus, welche von zahlreichen Pannen geprägt war, wiederholt werden. „Die verbundenen Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen werden im gesamten Wahlgebiet für ungültig erklärt“, so die Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshofs, Ludgera Selting, bei der Entscheidungsverkündung.
Dies sei aufgrund der „Häufigkeit und Schwere der Wahlfehler“ bei der Abstimmung im September 2021 erforderlich.
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Die Richter blieben damit bei ihrer ersten Einschätzung. Die Wahlwiederholung muss nun innerhalb von 90 Tagen erfolgen. Als vorläufiger Termin gilt nach bisheriger Einschätzung des Landeswahlleiters Bröchler der 12. Februar 2023.
Seine Vorgängerin war nach dem Wahlchaos in der Hauptstadt im vergangenen Herbst zurückgetreten.
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