Bild: Heinrich-Böll-Stiftung from Berlin, Robert Habeck (43133722790), CC-BY-SA-2.0, via Wikimedia Commons (Bildgröße verändert)

Im Streit um klimafreundlichere Heizungsgeräte konnte nach wochenlangen Auseinandersetzungen zwischen den Parteien der Bundesregierung eine Einigung erzielt werden. In einem Gesetzesentwurf wurden Regeln und Ausnahmen für den Heizungstausch festgelegt. Bundeswirtschaftsminister Habeck konnte sich mit dem vorliegenden Entwurf weitgehend durchsetzen.

Laut spiegel.de sollen die neuen Heizungen demnach mit wenigen Ausnahmen ab dem nächsten Jahr mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies gilt laut dem Gesetzesentwurf sowohl in Neubauten als auch beim Ersatz defekter Heizungen im Altbau. Eigentümer sind dazu verpflichtet, die neuen Heizungsquellen nachzuweisen. Alternativ können die Häuser an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder mit einer Wärmepumpe, einer Stromheizung oder einer Solarthermie-Anlage ausgerüstet werden.

Förderkonzept mit Klimabonus?

Ausnahmen gibt es vor allem bei Sonder- und Härtefällen. Etagen- und Ofenheizungen können zeitweise konventionell weiterbetrieben werden. Auch bei Havarien bei Gas- und Ölheizungen, bei denen ein Anschluss an ein Wärmenetz geplant ist, aber noch nicht unmittelbar bevorsteht, greift eine Sonderregelung. Die Übergangsfrist soll in diesen Fällen zehn Jahre betragen. Die Austauschpflicht entfällt für über 80-jährige Eigentümer, sondern sie in Gebäuden mit nicht mehr als sechs Wohneinheiten leben. Im Gesetzesentwurf heißt es: „Die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen gilt ab 1. Januar 2024 daher vor allem für einen geplanten Heizungsaustausch, bei dem die Heizung noch nicht kaputtgegangen ist.“ Für ärmere Bürger Deutschlands soll es finanzielle Hilfen geben. Die DPA berichtete von einem Förderkonzept, welches unter bestimmten Bedingungen einen Klimabonus von 10 Prozent vorsieht.

Bild: Heinrich-Böll-Stiftung from Berlin, Robert Habeck (43133722790), CC-BY-SA-2.0, via Wikimedia Commons (Bildgröße verändert)