Bild: Marvin Rulsch, 2021-09-26 Bundestagswahlabend SPD Berlin (Martin Rulsch) 43, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons (Bildgröße geändert)

Die Wahlwiederholung in Berlin am 12. Februar kann wie geplant stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine mögliche Verschiebung sowie einen Antrag gegen die Durchführung der Wahl ab.

Die Verfassungsbeschwerde selbst wird vom zuständigen Gericht noch geprüft. Im Hauptverfahren haben die Karlsruher Richter den Beteiligten eine weiter Frist bis zum 2.März eingeräumt. In dieser Sache wird auch über den Wahltag hinaus geprüft, ob die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofes rechtmäßig war.

Beschwerde gegen Teil-Wiederholung läuft noch

Mitte Dezember reichten 43 Berliner Politiker eine Verfassungsbeschwerde ein. Das Berliner Landesverfassungsgericht hatte das gewählte Parlament Mitte Oktober für irregulär erklärt. Die gesamte Wahl vom 26. Dezember 2021 wurde wegen schwerer Wahlfehler für nicht rechtmäßig befunden. Des Weiteren prüft das Bundesverfassungsgericht, ob es sich bei den Punkten um fundamentale Grundsätze der Wahlprüfung handle. In den vergangenen Jahren hatte sich das Bundesverfassungsgericht aus Wahlprüfungsverfahren der Bundesländer herausgehalten, deshalb gilt eine Annahme der Beschwerde als eher unwahrscheinlich.

Die Beteiligten der Beschwerde hoffen aber dennoch auf eine Annahme. Dies liegt der Tatsache zugrunde, dass sich das Bundesverfassungsgericht ohnehin mit der Überprüfung der Bundestagswahl auseinandersetzen muss. Eine Teil-Wiederholung wurde bereits vom Bundestag beschlossen, doch auch dagegen laufen noch Beschwerden.

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