Bild: Mika Baumeister, CC0-Lizenz, via Unsplash (Bildgröße verändert)

Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass die Fraktion der AfD in Bremen an der Teilnahme an der Bürgerschaftswahl ausgeschlossen wird. Die Partei hatte zwei konkurrierende Kandidatenlisten vorgelegt. Der Vorstand hat gegen die Entscheidung Klage eingelegt.

Laut Informationen von spiegel.de will der sogenannte Rumpfvorstand die Teilnahme an der Bürgerschaftswahl gerichtlich einklagen. Der Sprecher der Bremer AfD teilte mit, dass die Partei drei entsprechende Klagen am Bremer Verwaltungsgericht, beim Bremer Staatsgerichtshof sowie zum Bremer Wahlprüfungsgericht eingereicht habe. Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Partei nannte er eine „Willkürentscheidung.“ Die AfD in Bremen ist tief gespalten, die zwei verfeindeten Lager mit jeweils eigenen Vorständen hatten je eine Kandidatenliste für die Wahl am 14. Mai eingereicht, was laut Gesetzt nicht zulässig ist.

Wahlprüfungsbeschwerde steht noch aus

Die Wahlleitung in Bremen forderte die Partei auf, die Mängel zu beheben, dieser Forderung kam die AfD nicht nach. Im März lehnte der Landeswahlausschuss daraufhin die beiden Listen ab. Es konnte nicht geklärt werden, ob diese vom rechtmäßigen Parteivorsitzenden unterzeichnet worden war. Bereits unmittelbar nach dieser Entscheidung haben Vertreter der beiden Lager die Prüfung rechtlicher Schritte angekündigt, zudem stellten sie eine Wahlprüfungsbeschwerde in Aussicht. Seit einem Parteitag im vergangenen Jahr ist die Bremer AfD zerstritten. Der Rumpfvorstand hat die Unterstützung des Bundesvorstandes und wird von diesem als rechtmäßige Führung des Landesverbandes angesehen.

Bild: Mika Baumeister, CC0-Lizenz, via Unsplash (Bildgröße verändert)