3. Die Gewährleistung bei Mängeln wird erweitert

Hast du ein Produkt gekauft, welches sich im Nachhinein als fehlerhaft herausstellt, so gilt die gesetzliche Vermutung, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag, nun doppelt so lang – also 12 statt nur 6 Monate. Wer im Wirtschaftsunterricht (gibt’s den überhaupt in jedem Bundesland?) aufgepasst hat, der weiß, was das heißt: Innerhalb dieses Zeitraums muss der Hersteller beweisen, dass der Schaden deinem fehlerhaften Umgang geschuldet ist.

4. Das Kükentöten gehört der Vergangenheit an

Bisher wurden in deutschen Brütereien fast 45 Millionen männliche Küken aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten getötet, da sie weder für die Eierproduktion noch als Masthühner nutzbar sind. Aufsehen erregt, hat besonders die umstrittene Praxis des „Kükenschredderns“. Laut Gesetzesänderung ist das Töten bereits geschlüpfter Küken ab dem 1. Januar verboten, auch weil es laut Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner inzwischen marktreife Methoden zur Geschlechtsbestimmung von Küken vor dem Schlüpfen gäbe.

5. Die Pfandpflicht wird ausgeweitet

Bisher waren Frucht- und Gemüsesäfte noch von der Pfandpflicht ausgenommen, ab dem neuen Jahr sieht das dann anders aus: Ab da gilt das Einweg-Pfand in Höhe von 25 Cent auch für sie. Getränkedosen werden zum neuen Jahr ebenfalls ausnahmslos pfandpflichtig.