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Einem Bericht der Welt zufolge, plant das Bundesfinanzministerium Übergewinne von Mineralöl- und Gasunternehmen mit einem Steuersatz von 33 Prozent zu besteuern.

Die Welt beruft sich hierbei auf eine Formulierungshilfe zum Jahressteuergesetz 2022. Hierin heißt es: „Der EU-Energiekrisenbeitrag ist eine Steuer im Sinne der Abgabenordnung“

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Die fraglichen Unternehmen sollen hiernach jeden Gewinn aus 2022/23 extra versteuern, der mehr als 20 Prozent über dem Durchschnittsgewinn der Vorjahre liegt.

Die hieraus resultierenden Einnahmen will der Bund, genauso wie die Abschöpfung von Zufallsgewinnen, zur Finanzierung der Strompreisbremse nutzen. Laut Welt werden die zusätzlichen Einnahmen des Bundes so bis zu drei Milliarden Euro betragen.

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