Die bisherige Regelung in Europa hat vorgesehen, dass Urlaubstage automatisch nach drei Jahren verfallen. Der Europäische Gerichtshof hat diesbezüglich nun eine Änderung bestätigt.
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Laut dem Gericht müssen Firmen nun explizit darauf hinweisen, wenn Urlaubstage der Arbeitnehmer verfallen, so berichtete der SPIEGEL. Die First zur Verjährung beginnt laut dem Urteil an dem Zeitpunkt, an dem die Beschäftigten über die Frist informiert werden. Wird die Information seitens des Arbeitgebers nicht kommuniziert, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen. Das Urteil ist eine deutliche Stärkung der Arbeitnehmerrechte in Europa.
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Bild: Wikimedia/Thijs ter Haar (keine Änderungen vorgenommen)