Bild: Kremlin.ru, Putin Christmas greetings (2023) 05, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons (Bildgröße geändert)

Der Internationale Strafgerichtshof hat einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Putin erlassen. 

Demnach wurde der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichthofes (IStGH) in Den Haag aufgrund von mutmaßlichen Kriegsverbrechen gegen den Präsidenten Russlands erlassen. So sei der Staatschef mutmaßlich für die rechtswidrige Deportation von Kindern und Umsiedlungen aus besetzten Gebieten der Ukraine in die Russische Föderation verantwortlich, so der IStGH. Auch gegen Maria Lwowa-Belowa, Kinderrechtskommissarin in Putins Präsidialverwaltung, wurde ein Haftbefehl erlassen. 

Russland: Keine Kooperation

Der Kreml selbst bezeichnet den Haftbefehl als rechtlich nichtig, Moskau werde „nicht mit dem Gericht kooperieren“, so die Außenamtssprecherin Maria Sacharowa. „Russland erkennt die Rechtssprechung dieses Gerichts nicht an. Entsprechend sind Entscheidungen dieser Art für Russland vom rechtlichen Standpunkt unbedeutend“, so Kremlsprecher Dmitri Peskow. 

Insgesamt 120 Länder erkennen die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes an und haben das entsprechende Römische Statut ratifiziert. 

Die Ukraine mit Lob

Der ukrainische Generalstaatsanwalt Kostin lobt die Entscheidung als Signal für die Welt, dass das „russische Regime“ verbrecherisch sei. Führende Positionen auf der ganzen Welt würden jetzt dreimal überlegen, bevor sie Putin „die Hand geben oder sich mit ihm an den Verhandlungstisch setzen“, betonte er. 

Nach Angaben der Regierung der Ukraine seien bis Februar dieses Jahres mehr als 16.000 Kinder aus der Ukraine nach Russland oder in russisch Kontrollierte Gebiete verschleppt worden. 

Bild: Kremlin.ru, Putin Christmas greetings (2023) 05, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons (Bildgröße geändert)