Beispielbild: Schusswaffe

Die Ausbildung von ukrainischen Soldaten an westlichen Waffen kann als direkte Kriegsbeteiligung des Westens verstanden werden.

Deutschland hat bereits angekündigt, ukrainische Soldaten an westlichen Waffen auszubilden – und das auf deutschem Boden. Laut dem Redaktionsnetzwerk Deutschland steht in dem zwölfseitigen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, dass die Ausbildung völkerrechtlich eine Kriegsbeteiligung darstellt. Zwar gilt die bloße Waffenlieferung an die Ukraine völkerrechtlich nicht als Kriegseintritt, allerdings heißt es in dem Rechtsgutachten: „[…] wenn neben der Belieferung mit Waffen auch die Einweisung der Konfliktpartei beziehungsweise Ausbildung an solchen Waffen in Rede stünde, würde man den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung verlassen.“

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