Bild: Ferran Cornellà, Sahra Wagenknecht Parteitag der Linkspartei 2018. Leipzig, CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons (Bildgröße verändert)

Der Bundestag hat das Delikt der „Volksverhetzung“ verschärft. Nun äußert sich Sahra Wagenknecht zu der Gesetzesveränderung – und übt große Kritik.

Via Twitter schrieb die Linken-Politikerin: „Will #Ampel Meinungsfreiheit durch politische Strafverfolgung einschränken? Völlig intransparent und im Eiltempo wurde fragwürdige Gesetzverschärfung beschlossen.“

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Hintergrund ist die Verschärfung des Strafrechts, demnach die Leugnung und Verharmlosung von Kriegsverbrechen und Völkermorden jetzt als „Volksverhetzung“ strafbar ist. Diese Gesetzesänderung betrifft auch die Verharmlosung von russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine. Zuvor war in der Bundesrepublik nur die Befürwortung von Straftaten aller Art (Paragraf 140 Strafgesetzbuch) sowie die Leugnung und Verharmlosung des Holocausts (Paragraf 130 Absatz 3) strafbar. Nun wurde der Paragraf 130 um einen Absatz erweitert, demzufolge auch die öffentliche Leugnung und „gröbliche“ Verharmlosung von anderen Völkermorden sowie von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen strafbar ist.

Welche Äußerungen letztendlich verfolgt und bestraft werden, obliegt schlussendlich der Staatsanwaltschaft.

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Bild: Ferran Cornellà, Sahra Wagenknecht Parteitag der Linkspartei, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons (Bildgröße verändert)