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Eine Entscheidung ist gefallen: Das Bundesverfassungsgericht bewertet die Masern-Impfung für sinnvoll und verfassungskonform. 

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Bereits seit März 2020 dürfen Kindertagesstätten Kinder ab einem Jahr nur noch aufnehmen, wenn sie gegen die Masern geimpft sind oder an diesen bereits erkrankten. An Schulen drohen Eltern Bußgelder von bis zu 2500 Euro, falls sich daran nicht gehalten wird. 

Einige Eltern wollten die Masern-Impfpflicht gerichtlich kippen – und sind nun offiziell gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hält die Impfung für sinnvoll und verfassungskonform. Sie führe zu einer erheblich verbesserten gesundheitlichen Sicherheit des Kindes. Daher sei der Eingriff in die Grundrechte der Eltern und Kinder hier verhältnismäßig.

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