Bild: Katie Godowski, CCo-Lizenz, via Pexels (Bildgröße geändert)

Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun ein von der Polizei verhängtes Verbot ukrainischer Flaggen aufgehoben. 

Demnach hatte die von der Polizei verhängte Verfügung das „Zeigen von Fahnen und Flaggen mit russischem oder ukrainischem Bezug“ für die Jahrestage zum Ende des Zweiten Weltkriegs am 8. Und 9. Mai verboten. 

Kritik am Verbot

Kritisiert wurde die Polizei davon unter anderem aus den Reihen des ukrainischen Botschafters in Deutschland, Oleksii Makeiev. Vor Gericht wurde das Verbot überhaupt erst besprochen, da die ukrainische Organisation Vitsche per Eilantrag dagegen vorging – und nun Recht bekam. Die Allgemeinverfügung der Polizei sei demnach „offensichtlich rechtswidrig“, so ein Zitat des rbbs aus der Begründung des Gerichts. Es fehlten offenbar „jegliche Anhaltspunkte, um von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auszugehen“. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bezieht sich jedoch nur auf ukrainische Flaggen. Russische Flaggen blieben somit weiterhin verboten. 

Polizei legt keine Rechtsmittel ein

Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter teilte die Berliner Polizei mit, dass das Verwaltungsgericht Berlin die eigene „Gefährdungsbewertung anders beurteilt und im Ergebnis das Zeigen ukrainischer Flaggen & Fahnen sowie ukrainische Marsch- und Militärlieder an den benannten Örtlichkeiten erlaubt“. Man werde „gegen den Beschluss kein Rechtsmittel einlegen“, schreibt die Polizei der Hauptstadt weiter. 

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