Bild: Vincent M.A. Janssen, CC0-Lizenz, via Pexels (Bildgröße verändert)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz erklärte, dass es aktuell keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine extremistische Einschätzung gäbe.

Vergangene Woche wurde bekannt, dass das Amt untersucht, ob er die Mitglieder der Klimaschutzorganisation „Letzte Generation“ beobachten muss. Bereits vor einem halben Jahr wurde von der Behörde ein entsprechender Prüffall angelegt (wir berichteten). Jetzt erklärte der Präsident des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass die Gruppe nicht als extremistisch einzustufen sei. Die Tatsache, dass Aktivisten der Gruppe teilweise kriminell agieren würden, ändere nichts an der Vorgehensweise der Verfassungsschützer. Haldenwang gab laut spiegel.de an, dass man aber täglich „genau hinschauen würde, wie sich die Situation entwickelt.“

Politiker forderten strafrechtliche Verfolgung

Nachdem einige Mitglieder der Letzen Generation das Grundgesetz-Denkmal in Berlin mit Öl beschmierten, forderten beispielsweise Innenministerin Nancy Faeser oder CDU-Chef Friedrich Merz strafrechtliche Konsequenzen für die Aktivisten. Bereits im Januar diesen Jahres sagte Haldenwang dem Deutschlandfunk in einem Interview, dass man bei der „Letzten Generation“ bisher keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sehen würde. Die Klimaschutz-Gruppe existiert seit Ende 2021. Bisher machten sie mit Blockaden von Autobahnen und Flughäfen auf sich aufmerksam.

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