Bild: Bianca Ackermann, blue envelope on white table, CC0, via unsplash.com (keine Änderungen vorgenommen)

Im September fand die Wahlen zum Berliner Senat statt. In der Hauptstadt kam es zu damals zu einigen Pannen, darunter lange Warteschlangen, fehlende Stimmzettel und geschlossene Wahllokale.

Wie der Berliner Verfassungshof verkündete, zieht er eine komplette Wiederholung der Wahl in Betracht. Gerichtspräsidentin Ludgera Selting erklärte dies in einer mündlichen Verhandlung. Begründet wurde der Beschluss mit den Wahlfehlern, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung und die Zusammensetzung des Berliner Parlaments gehabt haben könnten.

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Dem Gericht liegen 35 Einsprüche gegen die Wahl vor, das berichtete die WELT. Stellung nehmen können alle Verfahrensbeteiligten, laut Gesetzt haben die vorsitzenden Richter und Richterinnen nach der Verhandlung drei Monate Zeit für ein abschließendes Urteil.

Zeitgleich zur Wahl des Berliner Senates fand auch die Bundestagswahl statt. Auch gegen dieses Ergebnis gab es zahlreiche Einsprüche vor dem Gericht. Allerdings liegt die Prüfung hier beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestages. Das Parlament wird über die Beschlussempfehlung im Oktober entscheiden.

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