Bild: Heinrich-Böll-Stiftung from Berlin, Michael Kretschmer (24914392040), CC-BY-SA-2.0, via Wikimedia Commons (Bildgröße verändert)

Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer hat sich für eine grundlegende Änderung des deutschen Asylrechts ausgesprochen. Auch eine Verfassungsänderung will der CDU-Politiker in diesem Zusammenhang nicht ausschließen.

In einem Interview mit der WELT sagte Kretschmer: „Es ist höchste Zeit für beherzte Entscheidungen. Mein Vorschlag ist eine Kommission, in der alle politischen und gesellschaftlichen Gruppen vertreten sind. Diese Kommission erarbeitet einen Vorschlag, hinter dem sich Bund und Länder versammeln können und zu der auch eine Grundgesetzänderung gehören könnte.“ Der CDU-Politiker fügte hinzu: „Wir brauchen stärkere Instrumente und wirksame Abkommen zur Rückführung abgelehnter Asylbewerber und illegaler Einwanderer.“ Als Begründung für seinen Vorstoß nannte der Ministerpräsident wachsende „Spannungen und Frustrationen“ in Deutschland. „Das wird nicht gut ausgehen, wenn wir die Dinge so weiterlaufen lassen“, die Zahl der Menschen, die nach Deutschland kommen, sei einfach „zu groß“, so Kretschmer.

Linke- und SPD-Politiker verurteilen den Vorstoß

Teile der Ampel-Koalition haben die Vorschläge des sächsischen Ministerpräsidenten scharf kritisiert.  „Herr Kretschmer scheint massiv unter Druck zu stehen, da Teile seiner CDU in Sachsen offen mit der AfD koalieren wollen“, so der SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese. Des Weiteren sagte er, dass die gemeinsam gefassten Beschlüsse Anfang Mai nicht einfach wieder in Frage gestellt werden dürfen: „Zudem wollen wir auf europäischer Ebene vorankommen und Migration besser steuern.“ Clara Bünger von der Links-Fraktion reagierte empört und warf Kretschmer vor, „wahllos mit rechten Narrativen um sich zu werfen.“ Zudem sagte die Flucht- und Rechtspolitikerin: „Herr Kretschmers Worte sind rhetorische Brandbeschleuniger in einer ohnehin überhitzt geführten Debatte. Wenn Herr Kretschmer zum wiederholten Male die Rechtmäßigkeit der Verfassung infrage stellt, muss er sich fragen lassen, ob er noch auf dem Boden des Grundgesetzes steht.“

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