Bild: Pok Rie, CC0-Lizenz, via Pexels (Bildgröße verändert)

Es sollen zukünftig keine stark schwankenden Strompreise wie im Jahr 2022 mehr für Verbraucher in Europa auftreten, wie Tagesschau berichtet. Das EU-Parlament und die Unterhändler der EU-Staaten haben sich auf eine Reform des Strommarktes geeinigt.

Verbraucher innerhalb der EU sollen zukünftig effektiver vor unkontrollierten und instabilen Strompreisen geschützt werden. Die Forderungen nach einer Überarbeitung des europäischen Stromsektors wurden laut, bedingt durch drastisch gestiegene Strompreise im vergangenen Jahr. Nach umfangreichen Verhandlungen haben sich Unterhändler der EU-Länder und des Europaparlaments in Straßburg auf eine Reform des europäischen Strommarkts verständigt. Neben der angestrebten Preisdämpfung wird mit den eingeführten Neuerungen ebenfalls der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben. Der erreichte Kompromiss bedarf noch der formalen Bestätigung seitens des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten, bevor die Reform in Kraft treten kann. Die Ursachen für die exorbitanten Preise waren unter anderem durch die explosionsartig gestiegenen Gaspreise aufgrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine bedingt. Zudem spielte eine Rolle, dass zeitweise etwa die Hälfte der französischen Atomkraftwerke außer Betrieb war.

Neue „Contracts for Difference“

Die Grundlage für die erzielte Einigung bildete ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission im Frühjahr. Dieser sieht vor, dass Privatpersonen das Recht auf Festpreisverträge sowie auf Verträge mit dynamischen Preisen haben. Ein zentrales Element der Reformvorschläge sind neue langfristige Verträge zwischen Regierungen und Stromerzeugern, bekannt als „Contracts for Difference“ (CfDs). Durch diese Differenzverträge verpflichten sich die Staaten, den Stromerzeugern beispielsweise einen Mindestpreis für Strom zu garantieren, wenn sie neue Investitionen tätigen. Dies soll gemäß dem Willen der Kommission für Investitionen in erneuerbare Energien wie Wind- und Solarkraft sowie in Atomkraft gelten. Sollte der Marktpreis unter einen vereinbarten Preis fallen, interveniert der Staat und gleicht die Differenz aus. Übersteigt der Preis diesen Wert, fließt der Überschuss an den Staat. Dieser Ansatz soll Anreize für die inländische Erzeugung von sauberem Strom schaffen.

Merit-Order

Generell wird der Energiemarkt in der EU weiterhin dem Prinzip der Merit-Order folgen. Dieses Prinzip bezieht sich auf die Reihenfolge, in der Kraftwerke auf der Strombörse ihre Angebote abgeben. Zunächst werden kostengünstige Stromproduzenten, wie beispielsweise Windkraftanlagen, bevorzugt genutzt, um die Nachfrage zu befriedigen.

Schlussendlich bestimmt der Preis sich nach dem zuletzt hinzugeschalteten Kraftwerk, das in der Regel das kostspieligste ist – oft handelt es sich dabei um Gaskraftwerke.

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