Bild: President.gov.ua, Olaf Scholz Volodymyr Zelenskyy 2022-02-14 62, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons, (keine Änderungen vorgenommen)

Die Wiederholungsbeschwerde der Union war teilweise erfolgreich: Die Bundestagswahl in Berlin 2021 muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in 455 Wahlbezirken wiederholt werden – damit sind es 31 mehr als im vergangenen Jahr im Bundestag beschlossen.

Die Wiederholungswahl sei als Zweistimmenwahl durchzuführen, also mit Erst- und Zweitstimme, so die Vorsitzende Richterin Doris König. Nach Angaben des Berliner Landeswahlleiters muss die Wahl innerhalb von 60 Tagen nach der Urteilsverkündung erfolgen. 

Die Mehrheit der regierenden Ampelkoalition gilt durch die teilweise Wahlwiederholung nicht als gefährdet, da die Stimmen aus Berlin das Ergebnis nicht beeinflussen können. Viel diskutiert wurde aber vor der Entscheidung, welche Auswirkungen das auf die Linkspartei haben könnte. Sie konnte durch drei Direktmandate in den Bundestag einziehen, zwei davon kamen aus Berlin. Würde die Linke bei der Nachwahl nur ein Direktmandat verlieren, wäre sie nicht mehr im Bundestag vertreten. 

Mehr zum Thema können Sie unter anderem hier nachlesen. 

Bild: President.gov.ua, Olaf Scholz Volodymyr Zelenskyy 2022-02-14 62, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons, (keine Änderungen vorgenommen)