Bild: Max Fleischmann, CC0-Lizenz, via Unsplash (Bildgröße verändert)

Die ganze Republik ist geschockt von den Geschehnissen in Freudenberg. Tathergang und -motiv treibt viele nach dem Tod der 12-Jährigen Luise um. 

Doch eine wirkliche Antwort auf ein „Warum?“ wird die Öffentlichkeit vermutlich nicht erhalten. „Wir können auch die rechtlichen Grenzen, die uns gesetzt sind, nicht überschreiten, nur weil die Bevölkerung meint, ein Anrecht zu haben, alle Hintergründe zu kennen“, so Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss von der Staatsanwaltschaft Siegen. 

Informationen dürfen teilweise nicht an Öffentlichkeit

Grund für den Ausschluss aus der Öffentlichkeit ist vorrangig der Persönlichkeitsschutz der Minderjährigen. Man werde selbstverständlich umfänglich aufklären, sollten die sich die beiden Mädchen jedoch als Täterinnen bestätigen, werde man keine Aussagen zu Tatablauf oder Motiv machen, betont Patrick Baron von Grotthuss.  

Solle man Auskunft erteilen können und auch dürfen, „tun wir das sicherlich“, so der Staatsanwalt von Grotthuss. Jedoch müsse man in solch einem speziellen Fall, bei dem sowohl Opfer als auch Tatverdächtige Kinder seien, auch mal akzeptieren, dass es gewisse Informationen gebe, die nicht an die Öffentlichkeit geraten. 

Warnung vor voreiligen Spekulationen

Sowohl in den sozialen Medien als auch im Allgemeinen warnen die Ermittler und auch Psychologinnen und Psychologen vor voreiligen Erklärungsversuchen. Es sei enorm wichtig, „mit Besonnenheit zu agieren“. Empathie und Rücksichtnahme solle im Vordergrund stehen. „Auch minderjährige Tatverdächtige haben ein Recht auf Kinder- und Jugendschutz“, so der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen.

Aufgrund von enormen Hass und mehreren Drohungen gegen die Tatverdächtigen im Internet, wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft die Social-Media-Kanäle der Beiden geschlossen. 

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