Bild: Dušan Cvetanović, CC0-Lizenz, via Pexels (Bildgröße verändert)

Im Gegenzug dazu, dass sich, auch mithilfe der Bundesregierung die EU-Staaten bisher nicht auf einen umstrittenen Teilbereich der Asylreform einigen konnte, blockiert das Parlament der Europäischen Union jetzt die Verhandlungen.

„Diese Entscheidung haben wir uns nicht leicht gemacht, aber sie ist notwendig“, teilte die parlamentarische Verhandlungsführerin Elena Yoncheva laut süddeutsche.de am Mittwoch in Brüssel mit. Als Begründung nannte sie, dass sich die Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem umstrittenen Teilbereich der geplanten Reform bisher nicht positioniert hätten. Aufgrund dessen sollen nun auch Verhandlungen zu zwei weiteren Teilbereichen nicht fortgesetzt werden.

Umstrittener Teilbereich: Krisenverordnung

Zum einen geht es dabei um die Fingerabdruckdatenbank „Eurodac“ und zum anderen um die Screening-Verordnung, mit deren Hilfe Migranten an den EU-Außengrenzen registriert werden sollen. Diese Entscheidung erhöht auch den Druck auf die Bundesregierung. Die deutsche Regierung war zum Teil dafür verantwortlich, dass sich die EU-Staaten im Juli nicht auf den umstrittenen Teilbereich einigen konnten. Dabei ging es um eine sogenannte Krisenverordnung. Diese sieht etwa längere Fristen für die Registrierung für Aslysuchende vor. Zudem gäbe es die Möglichkeit, die Standards für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen zu senken. Des Weiteren sollen Schutzsuchende in Krisensituationen verpflichtet werden können, sich länger als zwölf Wochen in den Aufnahemeinrichtungen in Grenznähe aufzuhalten.

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