Bild: Olaf Kosinsky, 2015-12 Gerhard Schröder SPD Bundesparteitag by Olaf Kosinsky-6, CC BY-SA 3.0 DE, via Wikimedia Commons (keine Änderungen vorgenommen)

Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder klagt in Berlin seine zum Teil vom Bundestag entzogene Sonderrechte wieder ein. Im Mai 2022 wurden ihm diese entzogen, dies geschah zeitnah zu heftiger öffentlicher Kritik am Altkanzler aufgrund dessen Nähe zu Russlands Präsidenten Wladimir Putin.

Schröder war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. In Deutschland ist es gängige Praxis, dass Altkanzler und Altkanzlerinnen nach Ende der Amtszeit ein eigenes Büro samt Mitarbeitern erhalten. Dieses Vorgehen soll sicherstellen, dass ehemalige Kanzler und Kanzlerinnen fortwirkende Aufgaben aus ihrem früheren Amt abwickeln können, gezahlt wird dies aus der Staatskasse. Auch Bundespräsidenten erhalten lebenslang eine Ausstattung zum Betrieb eines Büros.

Entscheidung noch am gleichen Tag möglich

Dem SPD-Politiker, der auch erfolgreich gegen einen Ausschuss aus seiner Partei klagte, wurden diese Sonderrechte im vergangenen Frühjahr entzogen. Der Haushaltsausschuss beschloss, das Büro „ruhig zu stellen“. Argumentiert hat es der Ausschuss laut tagesschau.de damit, dass Schröder, da er bereits seit 17 Jahren nicht mehr Bundeskanzler ist, keine fortwirkenden Verpflichtungen aus seinem Amt mehr wahrnehmen würde. Die Arbeit des Altkanzlers für Energiefirmen sowie seine Haltung zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sind nicht in die Entscheidung mit eingeflossen. Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin beginnt am Donnerstag. Eine Klage eines ehemaligen Kanzlers gegen den Bundestag ist ein Novum in der deutschen Geschichte. Laut tagesschau.de ist ein Entscheidung am gleichen Tag möglich.

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