Seit Mitte März besteht in Deutschland eine Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen. Ungeimpften droht ein Beschäftigungsverbot.
Laut einer repräsentativen Umfrage der Deutschen Krankenhausgesellschaft haben im Schnitt sechs Prozent der Angestellten keine Impf- oder Genesenennachweise. Die Umfrage wurde bei knapp 400 Kliniken durchgeführt. Die Krankenhäuser sind dazu verpflichtet, die jeweiligen Personen den Gesundheitsämtern zu melden. Demnach liegt die Meldequote bei Pflegediensten bei sieben Prozent, wobei sie bei der Intensivpflege vier Prozent beträgt. Im ärztlichen Dienst liegt die Quote bei drei Prozent.
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