Die bundesweite Corona-Testverordnung läuft am 28. Februar aus, die letzten Restriktionen gelten nur noch bis zum 7. April. Patientenschützer kritisieren die Entscheidung seitens der Politik, vor allem bezüglich der Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen.
Besucher von Arztpraxen, Kliniken und Heimen müssen bis Mitte April weiterhin Maske tragen, das Personal darf ab dem 1.März auf den Mundschutz verzichten. Diese Richtlinie stößt bei Patientenschützern auf Kritik.
Eugen Brysch, der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz kritisiert die „widersprüchlichen und absurden Regelungen“ und sagt den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Selbst die letzten politisch festgelegten Corona-Regeln bleiben widersprüchlich. Absurd ist, dass Besucher in Pflegeheimen und Kliniken eine Maske tragen müssen, das Personal aber nicht.“
Die WELT zitierte ihn wie folgt: „Bund, Länder und Experten haben es in der Pandemie versäumt, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Das ist und bleibt die Sicherheit von alten, pflegebedürftigen und kranken Menschnen.“
Am 14. Februar beschloss das Bundesgesundheitsministerium, dass die verbleibenden Corona-Maßnahmen zum 1. März entfallen werden. „Die Corona Schutzmaßnahmen haben in den letzten Monaten gewirkt. Gerade in den Pflegeeinrichtungen sind viel weniger Menschen gestorben als in den beiden Vorjahren. Ab dem 1.3 werden die restlichen Maßnahmen auslaufen. Ausnahme: Masken für Besucher. Ich danke allen Vorsichtigen“, so Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf Twitter.
Für die Bürger und Bürgerinnen bedeutet der Wegfall der letzten Verordnungen auch, dass einige Corona-Teststellen zum 1. März schließen werden. Zudem müssen Arbeitnehmer mit positivem Schnelltest ihre Arbeit vor Ort wahrnehmen oder im Home-Office ihren Tätigkeiten nachkommen, krankgeschrieben werden nur noch Personen mit Corona-Symptomen.
Bild: Fusion Medical Animation, Visualisierung des Corona-Virus, das Covid-19 verursacht, CC0, via unsplash.com (keine Änderungen vorgenommen)
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