Deutsche oder Deutscher zu werden wird zukünftig einfacher. Die geltende Regelung des Einbürgerungsprozesses soll reformiert werden, Vorgänge erleichtert werden.
Demnach sollen Personen, die sich in Deutschland einbürgern lassen wollen, in der Zukunft nicht mehr zwingend die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes seiner Familie aufgeben müssen. Dies und weiteres geht aus einem am Freitag veröffentlichten Entwurf des Bundesinnenministeriums hervor.
Das Vorhaben eines „modernen Staatsangehörigkeitrechtes“ lockert außerdem für bestimme Personengruppen den Erwerb der deutschen Sprache, welcher im Normalfall Voraussetzung für die Einbürgerung ist.
Des Weiteren soll eine Einbürgerung bereits nach fünf und nicht wie bisher acht Jahren gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland möglich werden. Bei besonderen Integrationsleistungen, wie beispielsweise herausragende Leistungen in Schule und Beruf oder besonders guten sprachlichen Kenntnissen, sollen auch drei Jahre Aufenthalt ausreichen.
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