Der Bundestag hat die Abschaffung des Paragraphen 219a beschlossen. Demnach dürfen Ärztinnen und Ärzte in Zukunft Werbung für Schwangerschaftsabbrüche machen.
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Am heutigen Freitag hat sich der Bundestag mit einer großen Mehrheit für die Streichung des umstrittenen Paragraphs entschieden. Bereits in ihrem Koalitionsvertrag hatten sich SPD, FDP und Grüne für eine Streichung ausgesprochen. Der betroffene Paragraph 219a untersagt das Anbieten, Ankündigen und Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschehe.
Bundesjustizminister Marco Buschmann positionierte sich klar: Jeder Troll und Verschwörungstheoretiker könne im Internet seine Dinge zu dem Thema verbreiten, Ärzte und Ärztinnen hingegen sei es verboten. „Das ist absurd, das ist aus der Zeit gefallen, das ist ungerecht und deshalb beenden wir diesen Zustand“. Es sei Zeit für mehr Vertrauen in die Ärztinnen und Ärzte und mehr Informationsfreiheit für die Frauen.
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