Ukraine-Konflikt

„Kinder sind keine Kriegsbeute“: Internationaler Strafgerichtshof bereitetet Anklagen gegen Russland vor

Das Gericht in Den Haag will vor allem die Verschleppung ukrainischer Kinder nach Russland sowie die Attacken auf zivile Infrastrukturen verfolgen.

Wie die Süddeutsche Zeitung in Anlehnung auf die New York Times berichtete, hat der Weltstrafgerichtshof nun einen konkreten Plan zur Verfolgung russischer Straftaten während des seit über einem Jahr andauernden Ukraine-Krieges vorgestellt. Der Chefankläger Karim Khan aus Großbritannien soll entschieden haben, zunächst zwei große Vorwürfe gegen die Verantwortlichen für den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zu erheben. Zum einen die Angriffe auf die zivile Infrastruktur des Landes und zum anderen die Verschleppung ukrainischer Kinder nach Russland. Karim Kahn sagte zu Beginn diesen Monats bei einem Besuch im Süden der Ukraine: „Kinder sind keine Kriegsbeute.“ Er mahnte an, dass der zwangsweise Abtransport von Kindern aus einem Kriegsgebiet, wie es Russland unter dem Vorwand des Schutzes von Waisen und verlassenen Kindern betreibt, gegen internationales Recht verstoße.

Verschleppung von Kinder als Hauptanklagepunkt

Laut der Süddeutschen Zeitung könnte dieses Vorgehen mindestens als Kriegsverbrechen strafbar sein, womöglich sogar als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die russische Beauftragte für Kinderrechte, Maria Lwowa-Belowa, wirbt regelmäßig im russischen Fernsehen für Adoptionen ukrainischer Kinder. Zudem unterzeichnete Präsident Wladimir Putin im vergangenen Mai ein Dekret, welches ukrainische Kinder schneller zu Staatsbürgern Russlands machen soll. Der russische Staatschef Putin könnte ganz oben auf der Liste der Angeklagten stehen, sein Staatsamt würde ihn nicht vor einer Anklage bewahren. Der Strafgerichtshof in Den Haag sieht sich nicht an völkerrechtliche Immunitätsregeln gebunden.

Bild: Council.gov.ru, Vladimir Putin 2022 Annexation Speech, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons (Bildgröße geändert)

Vincent Steinmüller

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