Politik

Staatsanwaltschaft Stuttgart erhebt Anklage gegen „Querdenken“-Gründer Ballweg

Der 48-Jährige sitzt bereits seit neun Monaten in Untersuchungshaft. Das Landgericht Stuttgart muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt.

Bisher ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen Verdachts des Betruges in Höhe von rund 640 000 Euro sowie der Geldwäsche in Höhe von rund 430 000 Euro. Die Ermittler gehen davon aus, dass Michael Ballweg seine Anhänger um Spenden gebeten hat, diese aber nur teilweise für die Zwecke der Organisation „Querdenken“ einsetzte. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, gab es konkrete Hinweise darauf, dass sich Ballweg nach Bekanntwerden der Ermittlungen ins Ausland absetzen wollte. Deshalb wurde er festgenommen und sitzt seitdem im Gefängnis Stuttgart-Stammheim.

Anwälte scheiterten bereits mit Verfassungsbeschwerde

Am Montagabend machte der Sprecher von Ballwegs Anwaltsteam Alexander Christ die Anklageerhebung auf seinem Telegram-Kanal öffentlich. Kritik von seitens der Anwälte gab es in der Vergangenheit zuhauf, sei es weil keine Akteneinsicht gewährt wurde oder weil ein Richter einen Haftprüfungstermin kurzfristig abgebrochen hatte. Zuletzt scheiterten die Anwälte von Ballweg mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Mit Blick auf die Untersuchungshaft seines Mandaten sprach Christ von einer „Freiheitsberaubung durch den Staat.“ Seine Anhänger hat Ballweg auch durch die Inhaftierung nicht verloren. Regelmäßig demonstrieren Fans vor der Justizvollzugsanstalt. Auch Briefe, die der 48-Jährige aus dem Gefängnis schreibt, werden von seinen Anhängern auf Telegram euphorisch gefeiert. Nach der Verkündung der Anklage muss jetzt das Landgericht in Stuttgart entscheiden, ob diese zugelassen wird.

Bild: EKATERINA BOLOVTSOVA, CC0, via pexels (keine Änderungen vorgenommen)

Vincent Steinmüller

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