Da bei der Einreichung ein entscheidender Fehler begangen wurde, hat die Wahlleitung Bremen die AfD nicht zur Wahl zugelassen.
Vorläufig zurückgewiesen wurden zwei von der AfD eingereichte konkurrierende Wahllisten zur Bürgerschaftswahl am 14. Mai in Bremen. Das ergab die Abstimmung des Ausschusses. Somit ist die AfD im Wahlbereich Bremen nicht wählbar, Beschwerden seien aber noch möglich.
Der Grund für den Fehler und somit der fehlenden Zulassung für die Wahl ist ein Streit in der Partei. Die Einreichung zweier Listen, wie die AfD es in diesem Fall tat, ist laut Wahlgesetz verboten. Es übersteige die Prüfkompetenz des Gremiums zu klären, welche der zwei Listen von den befugten Parteimitgliedern vorgelegt worden sei. Außerdem würde dies ein Verstoß gegen die verfassungsrechtlich garantierte Parteienautonomie darstellen.
Die AfD in Bremen ist in zwei Lager zerfallen und tief zerstritten. So gebe es einen Rumpfvorstand und einen selbst ernannten Notvorstand. Beide Teillager sprechen sich gegenseitige Legitimation ab. Auch Gerichtsverfahren laufen aufgrund der Streitigkeiten der zwei Lager.
Bild: Mika Baumeister, CC0-Lizenz, via Unsplash (Bildgröße verändert)
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